MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Aus dem MAV Büro

Wichtiges und Informatives aus dem MAV Büro

Wir möchten eine Mitarbeitervertretung von Mitarbeitenden für Mitarbeitende sein, daher je mehr Sie uns mit Ihren Themenwünschen und Vorschlägen versorgen, je mehr kann hier stehen.

2024-07-23 Hinweisgeberschutzgesetz

Am 02. Juli 2023 trat in der Bundesrepublik das Hinweisgeberschutz in Kraft. In diesem Gesetz soll ein besserer Schutz für Personen bieten, die Hinweise auf Missstände in ihrem Unternehmen geben.

Die Landeskirche hat nun eine zentrale interne Meldestelle bei der EKD eingerichtet. Hier werden:

die Meldungen entgegengenommen

  • ​der Eingang der Meldung bestätigt
  • die Zuständigkeit und die Plausibilität wird geprüft und anschließend
  • Übergabe an eine interne Prüfkommission

Welche Verstöße können gemeldet werden?
Die strafbewehrt sind:

  • Verstöße, die bußgeldbewährt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • Alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft. Darunter fallen u. a.
  • Bekämpfung der Geldwäsche
  • Produktsicherheit
  • Umweltschutz, Strahlenschutz
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • Sicherheit in der Informationstechnik

2023-06-26 Ab Juli 2023 Inflationsausgleichszahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst! - Eine Erklärung der Kirchengewerkschaft Niedersachsen


Freut Euch im Juli auf diese Zahlungen:
1. Erstmalige Auszahlung des individuellen Leistungsentgelts Mitte des Jahres statt im Dezember
2. Einmalige Inflationsausgleichzahlung von 1.460 Euro „brutto wie netto“
3. Von August 2023 bis Februar 2024 monatliche Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 220 Euro „brutto wie netto“

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig. Das hat die ADK gestern einstimmig beschlossen und wird im Juli zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt.

Wie im TVöD beschlossenen Tariferhöhungen ab 1. März 2024 konnten noch nicht beschlossen werden, da die endgültigen Texte im TVöD noch in Bearbeitung sind. Die Arbeitgeber haben in einer Absichtserklärung die vollständige Übernahme der Tariferhöhungen für den Sozial- und Erziehungsdienst zugesagt.

Kolleginnen und Kollegen im TV-L müssen mal wieder weiter warten!

Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der TVöD für alle gilt, und verhandelt weiter intensiv eine Überleitung in den TVöD. Die Tarifverhandlungen im TV-L beginnen erst im Oktober 2023. Wir verstehen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die nicht nach dem TVöD bezahlt werden, wieder – wie bei der Corona-Sonderzahlung – wie Beschäftigte zweiter Klasse fühlen! Auch sie hätten einen sofortigen Inflationsausgleich bitter nötig! Dass sie wieder leer ausgehen, hat zwei Gründe: die Trägheit der Arbeitgeber und fehlende Mitgliedschaften in unserer Organisation.

Da hilft nur eines: Jetzt Mitglied der Kirchengewerkschaft Niedersachsen werden!

2023-05-15 Eine Erklärung zum Tarifabschluss durch die Kirchengewerkschaft Niedersachsen

Nach zähen Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst wurde eine Einigung erzielt: der Tarifab-schluss sieht ein Inflationsausgleichgeld von insgesamt 3000€ vor. Doch was bedeutet das für die kirchlichen Beschäftigten?
Für die Kirche gilt ein Sonderarbeitsrecht - der sogenannte Dritte Weg.
Das heißt, sämtliche tarifrelevante Beschlüsse werden in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission, kurz ADK, gefasst.

Grundsätzlich gilt:

die Kirche muss die Tarifabschlüsse nicht übernehmen, aber sie kann.

Erst durch einen Antrag auf Übernahme des Abschlusses in der ADK können wir, die Arbeitnehmer-organisationen, mit der Arbeitgeberseite verhandeln.
Die Grundlage für einen Antrag in der ADK ist die sogenannte durchgeschriebene Fassung der Beschlüsse. Das kann eine Weile dauern, bis uns diese vorliegt- erst dann können wir handeln. Das erklärt auch die zeitliche Verzögerung bis zur Übernahme, die Zahlung erfolgt in der Regel aber rückwirkend ohne Verluste.

Die Tarifbeschlüsse können nur nach erfolgreicher Verhandlung in der ADK übernommen werden, manchmal bedarf es allerdings einer Schlichtung (Vermittlungsverfahren) wenn sich beide Parteien nicht einigen können. Manchmal ist es ein zäher, kräftezehrender Prozess, der viel Verhandlungs-geschick und Ausdauer erfordert, bis es zu einem Ergebnis kommt.

Wie können kirchliche Beschäftigte die Tarifbewegung unterstützen?In erster Linie, indem sie sich organisieren und solidarisieren!
Wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, vertreten die Interessen unserer Mitglieder. Die Themen, die unsere Mitglieder bewegen, bewegen auch uns und fließen in Anträge und Verhandlungen der ADK ein. Ein hoher Organisationsgrad gibt uns die Stärke, die wir brauchen, um die Interessen der Mehrheit zu vertreten.

GEMEINSAM VIEL(E)- GEMEINSAM MEHR!

2023-02-13 Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr verfallen nicht mehr

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass nicht genommener Urlaub nicht verjährt und setzt damit die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) um.

Urlaub, der im laufenden Urlaubsjahr nicht genommen werden konnte, verfällt nun nicht mehr automatisch am 30.09. des Folgejahres. Der Anstellungsträger hat eine Mitwirkungspflicht, in dem er die Mitarbeitenden auf den Verfall des Urlaubsanspruchs hinweisen muss.
 

Näheres zum Verfall des Urlaubsanspruches

2022-11-28 Überlastungsanzeigen sind Online

Unter der Rubrik "Links und Downloads" haben wir die Vordrucke zum Anzeigen einer Überlastung online gestellt.

2022-11-25 Übernahme des Tarifabschlusses zum TVöD - SuE für die kirchlichen Mitarbeitenden

Nun ist es endlich geschafft, in ihrer Sitzung am 24.11.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) im Gleichklang mit den Kommunen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 18. Mai 2022 für die kirchlichen Mitarbeitenden, für die der sog. "SuE-Tarif" des TVöD-V (VKA) Anwendung findet, übernommen. 

2022-09-20 Tariferhöhung um 2,8 % zum 01.12.2022 beschlossen

Die Beschäftigten im TV-L erhalten zum 01.12.2022 eine Entgelterhöhung um 2,8 %. Dieses Entgelterhöhung wird pünktlich mit dem Dezembergehalt ausgezahlt.

Für die Jahressonderzahlungen gibt es für den Bereich der kirchlichen Beschäftigten (TV-L) zu berichten, dass diese auf dem Stand von 2021 eingefroren wurden. Die Höhe der Jahressonderzuwendung finden Sie auf unserer Homepage.

Sonderzuwendung für TV-L Beschäftigte kirchliche Mitarbeitende

2022-09-19 Tarifübernahme für Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen verzögert sich weiterhin

Durch den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (gamav) wurde uns folgendes mitgeteilt:

"Die ADK konnte sich nicht mit den erreichten tariflichen Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigen, da der endgültige Text noch nicht vorlag. Deshalb verzögern sich unsere Übernahme-Beratungen über die Gehälter, die Zulage für Praxisanleitung, die zusätzlichen Erholungstage, die Verkürzung der Stufenlaufzeiten und die Anhebung der Verfügungszeiten. Die Arbeitnehmerorganisationen werden dann umgehende Verhandlungen und einen zeitnahen Beschluss von den Arbeitgebern einfordern. Ab 01.01.2023 ist für den TVöD und weitere Tarifverhandlungen die Friedenspflicht beendet. Das lässt uns darauf hoffen, dass ein Tarifabschluss dann jedenfalls auch die aktuelle Inflation ausgleichend berücksichtigt."

2022-06-22 Neue Dienstvereinbarungen sind Online

Auf unserer Homepage finden Sie unter der Rubrik "Vereinbarungen" zwei Dienstvereinbarungen, die wir 2022 abgeschlossen haben.

Dort finden Sie unter anderem eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagent (BEM). Diese Dienstvereinbarung soll es den Mitarbeitenden erleichtern, sich für ein BEM-Gespräch zu entscheiden. 

Weiterhin haben wir eine Dienstvereinbarung zum Ablauf und Verfahren im Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren ageschlossen. Hiermit soll eine einheitliche Umsetzung mit freien Mitarbeiterstellen gewährleistet werden.

2022-06-21 Verabschiedung und Neubegrüßung

Mit dem Weggang von Frau Simone Rose wurde die freiwerdende Stelle in der MAV mit dem Ersatzmitglied Silke Sommerfeld besetzt.

Wir möchten uns für die Zusammenarbeit und den Einsatz für die MAV-Arbeit bei Frau Rose herzlich bedanken und wünschen ihr für ihren beruflichen Werdegang alles Gute.

Frau Silke Sommerfeld übernimmt somit die freigewordene Stelle in der MAV-Arbeit und für freuen uns, Frau Sommerfeld begrüßen zu können.