MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Arztbesuche - was gibt es zu beachten

Arztbesuch während der Arbeitszeit - alle Infos im Überblick

Bei einem Notfall lässt sich ein Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht vermeiden.
Anders sieht es aus, wenn es sich nicht um einen dringend notwendigen Termin handelt. Wann Sie mit einer Lohnfortzahlung rechnen können und wann Sie den Arztbesuch besser außerhalb der Arbeitszeit legen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Gesetzliche Regelung für Arztbesuche während der Arbeitszeit
Während der Arbeitszeit haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung, um einen Termin beim Arzt wahrzunehmen. Der Besuch beim Arzt gilt erstmal grundsätzlich als private Angelegenheit. Aber es gibt hierzu Ausnahmen.

  • Notfall: Bei akuten gesundheitlichen Problemen haben Sie als Arbeitnehmer gemäß § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Recht auf bezahlte Freistellung, um einen Arzt aufzusuchen.
  • ​Feste Termine: Verschiedene Untersuchungen oder Sprechstunden werden nur zu fixen Terminen oder an bestimmten Wochentagen vergeben. Hierzu zählt beispielsweise die Blutabnahme oder die Terminambulanz im Krankenhaus, um mit einem Spezialisten zu sprechen. Da Sie hier keine Ausweichmöglichkeiten haben, steht Ihnen ebenfalls eine bezahlte Freistellung zu.
  • Facharzttermine: Häufig haben Fachärzte lange Wartezeiten. Eine freie Wahl des Termins beim Facharzt ist in den meisten Fällen nicht möglich. Hier greift ebenfalls § 616 BGB.
  • Schwangerschaft. Für Schwangere gelten besondere Bestimmungen. Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass für die regelmäßigen Kontrollen und nötigen Vorsorgeuntersuchungen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Sie müssen diese Zeit weder nacharbeiten noch Urlaub nehmen.

Wann Sie nicht für einen Arzttermin freigestellt werden
Wenn kein Notfall oder einer der anderen oben genannten Gründe vorliegt, müssen Sie Arzttermine in Ihrer Freizeit wahrnehmen.

  • Vorsorgeuntersuchungen: Diese Untersuchungen sind nicht dringend erforderlich und müssen daher außerhalb der Arbeitszeit erfolgen.
  • Vertragliche Vorgaben: Im für Sie gültigen Tarif– oder Arbeitsvertrag können abweichende Regelungen für Arztbesuche festgehalten sein. Beispielsweise kann der § 616 ausgeschlossen werden. Sehen Sie dafür in Ihren Unterlagen nach.
  • Teilzeit und Gleitzeit: Bei diesen Arbeitszeitmodellen sind Sie als Arbeitnehmer flexibler und daher kann hier, außer im Notfall, vorausgesetzt werden, dass Sie keine Arzttermine während der Arbeitszeit vereinbaren.

Diese Pflichten haben Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber
Grundsätzlich sollten Sie immer versuchen, Termine in Ihre Freizeit zu legen.

Bemühen Sie sich um möglichst frühe oder späte Termine, um Ihren Arbeitsausfall so gering wie möglich zu halten.

  • Laut des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat ein notwendiger Arztbesuch während der Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung. Sie haben weiterhin Lohnanspruch. Das gilt ebenfalls für die Fahrzeit zum Arzt und zurück.
  • Bei einem nicht notwendigen Arztbesuch sieht es dagegen anders aus. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie die Fehlzeit nacharbeiten oder Urlaub nehmen.
  • Außerdem darf Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Arztbesuch verlangen. Sie sind verpflichtet, diese beizubringen. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt auf dem Nachweis nicht nur Ihren Namen, sondern auch den Tag und die Dauer des Besuchs einträgt. Zusätzlich sollte dort im besten Fall vermerkt sein, dass ein Termin außerhalb Ihrer Arbeitszeit nicht möglich war. Damit sichern Sie sich die Lohnfortzahlung.

Gut zu wissen: Ihr Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Sie Ihren Arzt wechseln. In Deutschland besteht freie Arztwahl und Sie können eine solche Forderung durch Ihren Arbeitgeber grundsätzlich ablehnen.
Im für Sie gültigen Tarif- oder Arbeitsvertrag können abweichende Regelungen für Arztbesuche festgehalten sein. Beispielsweise kann der § 616 BGB ausgeschlossen sein. Sehen Sie dafür in Ihren Unterlagen nach.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig die richtige Vorgehensweise mit den Vorgesetzten abzuklären.
(eingestellt am: 2024-07-16)