MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Grundrente

Änderung in der Rente und der privaten Altersvorsorge

Wir haben uns dazu entschieden dieses Thema aufzunehmen, da es gelegentlich vorkommt, dass wir zu diesem Thema befragt werden.

Wichtig ist aber: Wir dürfen und können keine Rentenberatung anbieten. Es handelt sich hierbei lediglich um reine Informationen.

Weitere Informationen finden Sie auch über den am Ende der Seite angegebenen Link.


Grundrente
Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient. Deswegen gibt es ab 2021 die Grundrente.

Grundrente: Das ändert sich für Sie ab 2021
In der Rente und der privaten Altersvorsorge wird sich 2021 einiges ändern. Auch in vielen anderen Bereichen werden 2021 Neuerungen vorgenommen. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich zum 1. Januar 2021 bei der Rente und der privaten Altersvorsorge verändert.

Grundrente für Geringverdiener
Mit der neu eingeführten Grundrente für Geringverdiener will die Bundesregierung die Altersrente von Rentnern in Deutschland aufwerten. Nach Angaben der Bundesregierung werden rund 1,3 Millionen Geringverdiener von der Grundrente profitieren.
Grundsätzlich gilt: Die Grundrente erhalten Neu- und Bestandsrentner. Dafür müssen sie aber einige Kriterien erfüllen. Sie bekommen die staatliche Hilfe, wenn sie:

mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen unter anderem Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem fließen Zeiten mit Leistungsbezug wegen Krankheit mit ein.

der Verdienst bezogen auf das gesamte Berufsleben im Schnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Im Jahr 2020 beträgt dieses sogenannte Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten 40.551 Euro.
Die Grundrente wird als Zuschlag zur „Normalrente“ individuell berechnet und beträgt im Schnitt 75 Euro brutto im Monat. Maximal sind 418 Euro möglich. Das ergibt aufs Jahr bezogen im Schnitt 900 Euro, maximal 5016 Euro.

Der Staat nimmt eine Einkommensprüfung vor
Zur Ermittlung der Zuschläge für die Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt, damit die Grundrente nur Bedürftigen zufließt. „Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen“ (zvE), wie die Bundesregierung ausführt. Dazu zählen auch Zinseinnahmen, Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Freibeträge und andere relevante Posten dürfen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, um das zvE zu ermitteln.
Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1250 Euro für Alleinlebende und 1950 Euro für Paare übersteigt. Dabei gilt folgendes Schema: Einkommen über 1250 Euro (1950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent angerechnet. Einkommen über 1600 Euro (2300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet.

Musterrechnung: So wird Zuschlag durch Grundrente berechnet
Am Beispiel einer gering entlohnten Floristin erläutert das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter welchen Umständen jemand den monatlichen Höchstsatz bei der Grundrente erhält.
Die alleinstehende Frau hat 40 Jahre voll gearbeitet und rechnerisch lediglich 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Damit erwarb sie nur geringe Rentenanwartschaften und konnte privat nichts fürs Alter zurücklegen. Die Floristin erhält nach aktueller Rechtslage eine Altersrente von monatlich 547,04 Euro. Zusammen mit der Grundrente kommt sie monatlich auf 965,87 Euro. Daraus ergibt sich ein Zuschlag durch die Grundrente in Höhe von 418,83 Euro pro Monat. Das ist der Höchstsatz.
Wichtig: Betroffene müssen die Grundrente nicht beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berechnet sie automatisch und zahlt sie zusammen mit der regulären Rente aus.

Änderungen bei der gesetzlichen Rente

Zum 1. Januar 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Grenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge einbezogen wird. Für den Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, muss kein Beitrag gezahlt werden. Das bedeutet allerdings auch: Für diesen Teil ihres Einkommens erhalten gesetzlich Rentenversicherte später auch keine Altersbezüge.
Die BBG steigt im Westen 2021 auf 85.200 Euro (monatlich 7100 Euro). In den neuen Bundesländern liegt der Betrag dann bei 80.400 Euro (monatlich 6700 Euro). Im laufenden Jahr betragen die Werte 82.800 beziehungsweise 77.400 Euro.

Die Folge: Gutverdiener müssen 2021 höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen. Dafür steigen auch ihre Rentenanwartschaften.

Deutsche-Rentenversicherung - Grundrente