MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Mehrarbeit / Überstunden

Interessantes zu Mehrarbeit und Überstunden


Mehr Arbeiten für weniger Geld - man kann's ja mal versuchen, scheinen sich viele Unternehmen zu denken und schreiben unzumutbare Klauseln zur Arbeitszeit in ihre Arbeitsverträge. Doch es gibt strikte Regeln – die ungültige Klauseln komplett außer Kraft setzen.
Die Experten von "anwalt.de" haben exklusiv die aktuellsten Urteile zum Thema Überstunden zusammengestellt.

Auch hier gilt, wie bei einigen anderen Themen auf unserer Homepage, diese Auskünfte stimmen nicht immer mit der Abwicklung im Kirchenkreis Celle überein. Es handelt sich lediglich um Informationen.

(eingestellt: 2021-05-28)

1. Überstunden im Dienstplan: Arbeitgeber muss zahlen
Ein Dienstplan macht es dem Arbeitnehmer einfach Lohnzahlungen einzufordern. Sind die Überstunden hier eingetragen, also von Anfang an angewiesen, muss der Arbeitgeber sie auch vergüten - selbst, wenn sie eigentlich nicht nötig gewesen wären. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Urteil v. 09.02.2016, Az.: 1 Sa 321/15)

2. Überstunden werden auch bei Krankheit abgebaut
Erkrankt ein Arbeitnehmer während er seine Überstunden abbaut, hat er keinen Anspruch auf die Erstattung. Das hat das Landesarbeitsgericht Mainz entscheiden. Demnach hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf seine Überstunden, auch wenn er während der Freistellung krankgeschrieben wird. Denn: Überstunden sind etwas anderes als Urlaub. Wer im Urlaub erkrankt, hat Anspruch auf Ersatz. (Urteil v. 19.11.2015, Az.: 5 Sa 342/15)

3. Geduldete Überstunden müssen bezahlt werden
Arbeitnehmer können die Bezahlung von Überstunden auch dann verlangen, wenn Ihr Arbeitgeber diese nicht ausdrücklich angeordnet, aber geduldet hat. Die Ausrede, er habe nicht gewusst, dass sein Mitarbeiter länger arbeitet, ließ das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern nicht gelten. Allerdings muss der Arbeitgeber wissen, dass sein Mitarbeiter Überstunden leistet - etwa in dem die Stunden in Dienstplänen eingetragen sind. (Urteil vom 22.01.2014, 2 Sa 180/13)

4. Eine ungedeckelte Überstundenklausel ist unwirksam
Sind unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag nicht begrenzt, müssen sie vollständig vergütet werden. Ausnahme: Das Grundgehalt ist so hoch, dass Überstunden gerechtfertigt sind. Ein Bruttoeinkommen in Höhe von 1.800,00 Euro reicht laut Bundesarbeitsgericht nicht, um alle Überstunden abzuzahlen. Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10)

5. Pauschalvergütung von Überstunden zulässig
Ein Arbeitgeber kann auch mündlich ankündigen, dass die ersten 20 Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, wenn generell kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Absprache über die pauschale Vergütung von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden, gültig ist. (Urteil vom 16.05.2012, Az.: 5 AZR 331/11)

6. Arbeitgeber muss nicht jede Überstunde bezahlen
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 1800 Euro muss akzeptieren, dass er 10 unbezahlte Überstunden im Monat leisten muss, wenn diese laut Arbeitsvertrag mit dem Gehalt abgegolten werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. (Urteil v. 22.05.2012, Az.: 19 Sa 1720/11)

7. Überstunden dürfen von einem Gericht geschätzt werden
Ein großer Streitpunkt bei Lohnklagen: Wie viele Überstunden wurden geleistet und müssen deswegen noch vergütet werden. Das Problem vieler Arbeitnehmer ist, dass sie die Mehrarbeit mit Datum, Dauer und Ort belegen müssen - wer das nicht kann, geht meistens leer aus. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch entschieden, dass das Gericht nach Aussagen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst schätzen darf, wie viel Mehrarbeit für die angewiesene Aufgabe nötig gewesen sein könnte. (Urteil v. 25.03.2015, Az.: 5 AZR 602/13)