MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Mindestlohn

Mindestlohn und Minijob-Grenze sind gestiegen

Seit dem 01. Januar 2025 ist die Mindestlohngrenze auf 12,82 Euro gestiegen.
Der jährliche Höchstbetrag liegt nun bei 6.672,00 Euro.

Der Mindestlohn wird regelmäßig angepasst und die gesetzlichen Regelungen werden im Mindestlohngesetz (MiLoG) fortgeschrieben. Über die Höhe des Mindestlohnes entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission, die sogenannte Mindestlohnkommission.

Bitte beachten Sie, wenn Sie weitere Informationen zum Thema Minijob benötigen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.

Weitere Informationen finden Sie auch in den unten stehenden Links.
(eingestellt: 2025-05-27)

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