MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Mindestlohn

Mindestlohn und Minijob-Grenze sind gestiegen

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Mindestlohn in Deutschland gestiegen. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs. Nachfolgend wollen wir versuchen, Ihnen die Auswirkungen, die die neue Mindestlohnregelung auf den Minijob hat zu erklären.
Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassung keine rechtliche Auskunft darstellt. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.

Welche Informationen Sie hier finden können:

•             Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2024?
•             Wird sich die Minijob-Grenze ändern?
•             Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
•             Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
•             Sind weitere Erhöhungen des Mindestlohns geplant?
•             Wo Sie weitere Infos finden

Wie hoch ist der Mindestlohn 2024?

Seit dem 01. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 538,00 Euro. Somit liegt der gesetzliche Mindestlohn aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde.

Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmende mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.
(eingestellt: 2024-03-28)

Wird sich die Minijob-Grenze ändern?

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese hat sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich erhöht. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
(eingestellt: 2024-03-28)

Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?

Bisher war der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Somit konnten Minijobber und Minijobberinnen ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro ./. 12) arbeiten. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn, reduziert sich auch die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.

Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.
(eingestellt: 2024-03-28)

Dürfen Minijobber die Minijobgrenze überschreiten?

Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber und Minijobberinnen in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor.

Minijobberinnen und Minijobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung. Der Verdienst darf in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen.
(eingestellt: 2024-03-28)

Sind weitere Erhöhungen des Mindestlohns geplant?

Die nächste Mindestlohn-Erhöhung wurde ebenfalls bereits beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dann 556 Euro im Monat betragen.
(eingestellt: 2024-03-28)

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