Variante 3 - Partnerschaftsbonus
Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Ein Bericht des Bundesfamilienministeriums belegt: Das ElterngeldPlus wird von Familien sehr gut angenommen. Mehr als drei Viertel der Beziehenden bewerten das ElterngeldPlus als "gute Sache". Im ersten Quartal 2019 haben sich 33,1 Prozent - in einigen Regionen sogar bis 42,6 Prozent - der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für ElterngeldPlus entschieden.
Bei Vätern ist der Partnerschaftsbonus besonders beliebt. Er stärkt eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern. In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40,4 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es 28,4 Prozent.