MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Überlastung

Überlastung - Was ist das?

Überlastungsanzeige – Ich kann nicht mehr!

Im öffentlichen Dienst und in der Pflege schlägt sich immer mehr der Zwang zur Wirtschaftlichkeit nieder. Personalabbau, Umstrukturierungen aber auch der fehlende Fachkräftemangel führt dazu, dass immer mehr Arbeit durch weniger Arbeitnehmer erledigt werden muss. Das hat zur Folge, dass irgendwann jeder an seine Grenze stößt. In manchen Fällen hilft dann nur eine Überlastungsanzeige. Hier führt der Arbeitnehmer die Faktoren auf, die seiner Meinung bzw. Auffassung nach zur Überlastung beitragen und dadurch das Arbeitspensum nicht schaffen lassen.
Hier nun eine Zusammenfassung was sie wissen sollten und wie es geht.

Missstände melden
Nicht nur im Bereich für die Pflege ist das Arbeitsaufkommen oft nicht passend zum Personalschlüssel. Fazit: Es bleibt mehr Arbeit an weniger Personal hängen.
Irgendwann aber geht es über die eigene Kapazität hinaus und man fühlt sich überfordert. Die Überforderung hängt dabei nicht über das persönliche Unvermögen, sondern mit veränderten Rahmenbedingen zusammen. Durch die Anzeige einer Überlastung in Form einer Überlastungsanzeige wird dem Vorgesetzten angezeigt, dass sich etwas ändern muss. Durch die schriftliche Anzeige einer Überlastung wird auf mögliche Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit hingewiesen. Nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch für das Unternehmen oder die Dienststelle.
Es gibt aber auch noch andere Bezeichnungen hierfür. Wie z.B.
Entlastungsanzeige – Dieser Begriff weist darauf hin, dass die Beschäftigten sich mit der Überlastungsanzeige entlasten wollen – was vor allem im Schadensfall von Bedeutung ist.
Gefahrenanzeige – Dieser Ausdruck stellt die Gefahren in den Vordergrund – daher auch Gefährdungsanzeige genannt
Qualitätsanzeige – Hier wird angezeigt, dass die festgelegten Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können.
Präventionsanzeige – hier wird darauf hingewiesen, dass Gefahren vorgebeugt werden soll.

Was sollte die Überlastungsanzeige beinhalten
Eine feste Form einer Überlastungsanzeige gibt es nicht. So kann selbst eine mündliche Überlastungsanzeige erfolgen. Jedoch wird empfohlen die Überlastungsanzeige immer schriftlich vorzulegen. Damit wird ausgeschlossen, dass die Überlastungsanzeige nicht ernst genommen wird und der Arbeitgeber in der Verantwortung steht, dieser Anzeige nachzugehen. Kommt der Arbeitgeber dieser Verantwortung nicht nach, so sind dem Anzeigenden nicht anzulasten.
Eine Überlastungsanzeige dient ihrem Schutz, denn damit haben sie ihrem Vorgesetzten erklärt, dass die anfallende Arbeit bei den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr zu bewältigen sind.
Führen sie die Faktoren, die die Überlastung hervorruft, auf. Wie z.B.:
Zusätzliche Vertretungen für erkrankte Kollegen;
Hoher Pflegeaufwand bei zu betreuenden Personen (Nennung des Pflegegrades)
Nicht neu besetzte offene Arbeitsplätze / Stellen
Erhöhte Anzahl von Mehr- und Überstunden
Nicht eingehaltene Pausen.

Mit einer Überlastungsanzeige bitten sie ihren Arbeitgeber, die Ursachen für ein überhöhtes Arbeitspensum zu beseitigen bzw. zu beheben.

AM ENDE FINDEN SIE DEN DOWNLOAD ZUM FORMULAR - GEFÄHRDUNGSANZEIGE

Folgen und Auswirkungen von Überlastung
In erster Linie sind sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit verantwortlich. Folgende Punkte können Folgen einer Überlastung sein:
Fehler in der Tätigkeit
Längere Bearbeitungszeiten
Fristversäumnisse.

Mit Überlastungsanzeige sollen also auch Schadensersatzansprüche gegen sie vermieden werden, die infolge der Überlastungssituation auftreten können. Denn nur wenn der Arbeitgeber unterrichtet ist, kann er seinen Verpflichtungen nachkommen, wie sie in § 618 BGB festgehalten sind.
Aber es sind längst nicht nur Fehler oder drohende Schadensersatzansprüche durch geschädigte Patienten oder Angehörige: Der Beschäftigte selbst läuft Gefahr, in ein Burnout hineinzuschlittern.

Körperliche und seelische Erschöpfung, ein Gefühl des „Ausgebrannt seins“ sind die Folge dauerhafter Überforderung. Als Symptome eines Burnouts können auftreten:

Hörsturz
Konzentrationsprobleme
Lustlosigkeit
Hoffnungslosigkeit
Herz-Kreislaufprobleme
Depressive Gedanken
Schwindelanfälle
Fehlendes Interesse
Verbitterung
Kopfschmerzen
Magen-Darmbeschwerden
Schlaflosigkeit
Stimmungsschwankungen
Reizbarkeit und Aggression
Fehlendes Mitgefühl

Ein Burnout kann sich auf das ganze soziale Leben auswirken. Freunde und Familie werden kaum noch beachtet. Daneben ist das Immunsystem deutlich angegriffen, was sich in häufigeren Infektionen niederschlägt. Eine Überlastungsanzeige ist so gesehen der offizielle Weg der Abgrenzung, Sie sagen damit nein: Bis hierhin und nicht weiter.

Reaktion des Arbeitgebers
Ein guter Arbeitgeber, der seine Arbeit und seine Pflichten ernst nimmt, wird mit Kenntnis der Überlastungsanzeige handeln und versuchen, die Probleme entsprechend anzugehen. Werden keine Änderungen eingeleitet, vernachlässigt er seine Fürsorgepflicht nach BGB § 618.
Manche Führungskräfte, die sich mit einer Überlastungsanzeige konfrontiert sehen, reagieren leider unerwünscht, üben Druck aus oder drohen mit Kündigung. Solche Risiken können Sie minimieren, indem sie sich Unterstützung holen, beispielsweise durch Kollegen.

Um der Forderung nach Entlastung entsprechend Gewicht zu verleihen, sollten Sie außerdem die Unterstützung des Betriebsrats oder Personalrats hinzuziehen und eine Kopie der Überlastungsanzeige anfertigen.

Bedenken Sie: Auch wenn Sie mit einer Überlastungsanzeige die Verantwortung für zukünftig entstehende Fehler infolge der Überlastung abgegeben haben, sind Sie nach wie vor in der Pflicht, mit der gebotenen Sorgfalt Ihren Aufgaben nachzugehen.

Eine Überlastungsanzeige ist also kein Freibrief für schlampige Arbeit. Und Sie liefern Ihrem Chef keinen Grund, Sie in irgendeiner Form der unberechtigten Überlastungsanzeige zu beschuldigen.
(eingestellt: 2021-02-28)