MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Zeugnisanspruch

Im § 35 TV-L und im § 39 TV DN ist geregelt, dass alle Beschäftigten den Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis haben. Das Zeugnis muss sich über die Art und Dauer der Tätigkeit, sowie die Beurteilung der Führung und Leistung erstrecken, wenn

Endzeugnis:
das Dienstverhältnis endet
 
Zwischenzeugnis:
Triftige Gründe bestehen,
d.h. bei berechtigtem Interesse, haben die Beschäftigten einen in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers begründeten Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Ein rechtliches Interesse des Beschäftigten ist nicht erforderlich. Ohne die Nennung von Gründen ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Triftige Gründe können sein:

· Suche eines neuen Arbeitsplatzes,
· wenn der Arbeitgeber beabsichtigt zu kündigen,
· wenn ein Zwischenzeugnis zur Vorlage bei Gerichten und Behörden benötigt wird,
· Stellung eines Kreditantrages
· Bewerbung um eine Wohnung,
· bei einer Versetzung oder einem sonstigen Wechsel innerhalb einer Dienststelle,
· bei dem Wechsel von Vorgesetzten,
· bei Arbeitsunterbrechungen (über einem Jahr)

Vorläufiges Zeugnis:
Eine bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht.

Die Zeugnisse sind unverzüglich auszustellen. Das heißt nach § 121 Abs.1 Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern.

Wie übersetzt sich die Beurteilung: (Aus der Zeitschrift „Ihr Recht“ 1/2014)
Die verwendeten Formulierungen bei Ihrer Gesamtbewertung orientieren sich an Schulnoten.
Hier ein Überblick über die gängigen Formulierungen und ihre Übersetzung:

Einfaches Zeugnis:
Ein einfaches Zeugnis kann ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die Leistungen des Mitarbeitenden zu beurteilen.

Ein einfaches Zeugnis könnte aus folgendem Grund ausgestellt werden, z. B wenn der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung überwiegend seiner Tätigkeiten nicht nachkommen konnte.
Ein einfaches Zeugnis beinhaltet im Wesentlichen nur die Tätigkeitsbeschreibung und enthält die zeitlichen und persönlichen Daten.

Formulierungen die der Note „Sehr gut“ entsprechen:
· Frau/Herr hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt;
· Wir waren mit den Leistungen in jeder Hinsicht zufrieden;
· Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich

Der Note „Gut“ entsprechen:
· Frau/Herr hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt;
· Wir waren mit ihren/seinen Leistungen voll und ganz zufrieden.
· Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen war vorbildlich

Der Note „Befriedigend“ entsprechen:
· Frau/Herr hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt;
· Ihre/seine Leistungen haben unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen;
· Ihr/sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen war vorbildlich.

Der Note „Ausreichend“ entsprechen:
· Frau/Herr hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt;
· Wir waren mir ihren/seinen Leistungen zufrieden;
· Sie/er hat unseren Erwartungen entsprochen.

Der Note „Mangelhaft“ entsprechen:
· Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen lief meist reibungslos:
·  Frau/Herr hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erfüllt;
· Ihre/seine Leistungen haben weitestgehend unseren Erwartungen entsprochen.

Der Note „Ungenügend“ entsprechen:
· Frau/Herr hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen;
· Sie/er hat sich bemüht, unseren Erwartungen zu entsprechen;
· Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos.


Gibt es Geheimcodes?
Es gibt einige Formulierungen, die vermeintlich Geheimcodes sind, wie beispielsweise ein „war gesellig“ an sich „hat getratscht“ heißt. Tatsächlich ist es aber so, dass manche aus der Reihe tanzenden Formulierungen von unbedarften Arbeitgebern oft nicht so gemeint sind. Vermeintliche Geheimcodes werden überbewertet. Eine Aufstellung der „üblichen Verdächtigen“ fügen wir trotzdem bei, da jedenfalls Personaler gerne von ihnen Gebrauch machen.

Beispiele für eine positive Bewertung:

-„Frau/Herr hatte stets eine Blick für das Wesentliche“ = Sie/Er war eine gute Mitarbeiterin/Mitarbeiter, die auch mit schwierigen Situationen gut klar kam.

-„Für den weiteren Lebensweg wünschen wir viel Glück und Erfolg. Das Ausscheiden nehmen wir mit großem Bedauern zur Kenntnis“ = Wir hätten den exzellenten Mitarbeiter gerne in der Firma behalten.

Eine neutrale Bewertung:

-„Das Ausscheiden erfolgt auf eigenen Wunsch“ = Die/Der Mitarbeiterin/Mitarbeiter hat gekündigt.

Beispiele für eine negative Formulierung:

-„Frau/Herr erledigte alle Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse“ = Sie/Er hat sich bemüht, war aber wenig erfolgreich.

-„Frau/Herr hat alle ihr/ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt“ = Sie/Er machte Dienst nach Vorschrift, zeigte aber keine Eigeninitiative.

-„Frau/Herr war stets pünktlich“ = Ansonsten konnte sie/er nicht überzeugen.

-„Frau/Herr trug durch ihre/seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“ = Sie/Er schaute öfter mal zu tief ins Glas, hat möglicherweise ein Alkoholproblem.

-„Frau/Herr zeigte Verständnis für alle anfallenden Arbeiten“ – Aber erledigt hat sie/er sie nicht.

-„Frau/Herr hatte ein gutes Verhältnis zu den Vorgesetzten und vermied Spannungen“ = Ja-Sager und Mitläufer ohne Rückgrat.

-„Das Ausscheiden erfolgt im gegenseitigem Einvernehmen“ = Dem Arbeitnehmer wurde gekündigt.

-„Wir lernten sie/ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen“ = Die meisten Kollegen wollten nichts mit ihr/ihm zu tun haben.

-„Im Kollegenkreis galt sie/er als tolerante/-r Mitarbeiterin/Mitarbeiter“ = Die Vorgesetzten werden nicht erwähnt, also: Die/Der Mitarbeiterin/Mitarbeiter hatte Probleme mit seinen Vorgesetzten.

-„Entsprechend dem Wunsch von Frau/Herrn bescheinigen wir …….“ – Die/Der Angestellte fordert eine positive Bewertung – aber die Personalabteilung kann diese nicht bestätigen.

-„Sie/Er arbeitete mit größter Genauigkeit“ = Sie/Er war pedantisch.

-„Sie/Er zeigte sich den Belastungen gewachsen“ = Sie/Er war nicht besonders belastbar.

-„Bei allen auftretenden Problemen, war sie/er stets kompromissbereit“ = Sie/Er war nachgiebig.

-„Wir wünschen ihr/Ihm auf ihrem/seinem künftigen Lebensweg viel Erfolg“ = Sie/Er hatte bisher wenig Erfolg.
(eingestell: 2023-07-27)