MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

BEM Verfahren Angestellte

Ablauf Betriebliches Eingliederungsmangement für Angestellte

Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters im Einzelfall zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Rechtsgrundlage ist § 176 Abs. 2 SGB IX (am Ende finden Sie die mit dem BEM - Verfahren in Verbindung stehenden Gesetze). Mitarbeitende die innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, sollen demnach zu einem BEM-Gespräch eingeladen werden.

Wenn der Arbeitgeber festgestellt hat, dass ein Mitarbeitender länger als sechs Wochen erkrankt ist, wird dieser schriftlich zu einem BEM-Gespräch einladen. Dieser Einladung ist ein Rückmeldebogen beigefügt im dem angekreuzt werden kann, ob dieses Angebot angenommen wird und ob der betreffende Mitarbeitende andere Beteiligte beim Erstgespräch dabeihaben möchte. Diese Einladung ist unverbindlich und der Mitarbeitende kann das Gespräch ablehnen. Es ist jedoch auch zu bedenken, dass hier eine gute Möglichkeit besteht, Gründe, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben, auszuräumen. Das Gespräch bedeutet nicht, wie werden wir diesen Mitarbeitenden schnell los.

Ist aber ein BEM gewünscht und es kommt zu einem Erstgespräch, können Wünsche und Erwartungen geklärt werden. Alles was hier besprochen und vereinbart wird bleibt im geschützten Rahmen und wird nicht nach außen getragen. Den auch hier gilt – Verschwiegenheit.

Während des Gespräches kann geklärt werden, wie es dem Betroffenen erleichtert und ermöglicht werden kann, die Arbeit – nach Genesung – wieder auf zu nehmen. Hierzu können Vereinbarungen über eine schrittweise Wiedereingliederung, Arbeitshilfen und Arbeitserleichterungen oder sogar um eine Umbesetzung auf einen anderen Arbeitsplatz zählen. Es kann aber auch die Beantragung einer Reha-Maßnahme in Betracht kommen. Alles selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten. Was möglich und umsetzbar ist wird also in so einem Gespräch geklärt.

Die vereinbarten Maßnahmen werden in einem Protokoll zusammengefasst und mit einem Reflektionszeitpunkt verbunden (z. B. 1/2 Jahr bis zum Zweitgespräch). Das Protokoll dient als Grundlage für das Zweitgespräch.

Wenn weitere Fragen zum Thema BEM-Gespräch bei Ihnen auftauchen, scheuen Sie sich nicht und fragen Sie nach. Gerne auch bei der MAV.
(eingestellt: 2021-03-28)