Haupt- und Nebenberufliche sowie ehrenamtliche Mitarbeiter sind über die Berufsgenossenschaft versichert.
Nachfolgend geben wir eine Übersicht, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben.
Für die Unfälle aus:
Kindertagesstätten
Schwesternstationen und Einrichtungen des Diakonischen Bereiches (z.B. Psych. Beratung und Ev. Beratungszentrum) ist die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg, zuständig.
Bei Unfällen die auf kirchlichen Friedhöfen passieren die:
Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) (früher Gartenbau Berufsgenossenschaft)
bei Unfällen von Mitarbeitenden innerhalb der Kirchengemeinde, wie
Pfarrsekretärinnen, Küster
und für Mitarbeitende in Einrichtungen des Kirchenkreises, wie
Kirchenamt, Mitarbeitendenvertretung, Jugenddienst
passieren, wird die Unfallmeldung an die
Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg geschickt.
Im Rahmen des Pauschalabkommens sind alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, wie Kirchenvorsteher, Mitglieder im Posaunenchor oder Teamer abgesichert.
(eingestellt am: 2026-10-14)


