Drei Wochen haben Arbeitnehmer Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Dieses Recht kennen leider nur sehr wenige Arbeitnehmer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kündigung begründet ist oder nicht. Geregelt wird dieses im § 4 Kündigungsschutzgesetz.
Es ist daher sehr wichtig, direkt einen Anwalt aufzusuchen. Sicherlich muss der Schock über diese Kündigung erstmal verdaut werden. Aber bedenken Sie, es geht dabei wertvolle Zeit verloren. Es ist auch nicht wichtig, ob die Gründe der Kündigung rechtens sind oder nicht.
Hat sich der Arbeitnehmer aber für eine Klage entschieden und ein Gericht stellt fest, dass die Kündigung nicht wirksam war, so besteht ein Anspruch auf volles Gehalt.
Natürlich ist zu beachten, dass ein Besuch beim Anwalt Geld kostet. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatz „Arbeitsrecht“ oder aber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hilfreich sein. Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder in diesen Fällen.
(eingestellt am: 2024-07-23)