MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Kurzzeitige Pflegezeit

Anspruch auf Pflegezeit für 10 Tage

Sie haben einen Anspruch auf zehn Arbeitstage Sonderurlaub zur Pflege von nahen Angehörigen, hierbei spielt die Größe des Unternehmens in dem Sie arbeiten keine Rolle. Ein Anspruch besteht jederzeit und ohne Antragsfrist - Ihr Vorgesetzter kann ein ärztliches Attest verlangen, den Antrag ablehnen darf er nicht. In dem ärztlichen Attest muss der Arzt die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit sowie die damit verbundene Hilfe, durch Sie als Angehörigen, bestätigen. Eine Pflegestufe muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, es ist also sinnvoll diesen Punkt mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären. Der Schutz durch Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht in jedem Fall weiterhin.
Hinweis: Die kurzzeitige Pflegezeit kann bei akutem Bedarf auch wiederholt in Anspruch genommen werden. Sechsmonatige Pflegezeit Sie haben einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit, wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten ständig mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt – auch Auszubildende werden mitgehzählt. Die sechsmonatige Pflegezeit muss schriftlich, mindestens 10 Tage vor Beginn, beantragt werden - Ihr Antrag sollte Informationen über die Dauer der gewünschten Pflegezeit enthalten. Vor, beziehungsweise zu Beginn der Pflegezeit muss eine Pflegestufe bereits feststehen.
(eingestellt: 2021-02-28)