MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Arbeitsunfall

Informationen zum Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.

Dazu gehören z.B.
- Unfälle die auf allen Dienstfahrten und Dienstgängen passieren und mit der Arbeit verbundenen sind
- beim Betriebssport
- bei vom Unternehmen veranstaltete Betriebsfeiern und Ausflüge.
Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.

Ausnahmen:
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der Arbeit oder im Dienst auftreten. Auch Unfälle, die absichtlich herbeigeführt werden oder die ausschließlich auf Trunkenheit oder private Tätigkeiten zurückgehen, gelten nicht als Arbeitsunfall.

Kasualität
Kausalität bedeutet Ursächlichkeit. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Gesundheitsschäden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.

Wichtig ist auch, dass der Arbeitsunfall den Gesundheits(erst)schaden verursacht und nicht ein bereits vorhandener - anlagebedingter - Schaden akut wird. Dies gilt auch dann, wenn bislang noch keine Beschwerden bestanden haben.
(eingestellt: 2023-02-17)