MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Wegeunfall

Informationen zum Wegeunfall

Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück passieren.

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte und besteht auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die notwendig werden, z.B.
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
- bei Fahrgemeinschaften
- bei Umleitungen oder
- wenn der Arbeitsplatz über einen längeren Weg zügiger erreicht werden kann.

Kein Versicherungsschutz besteht:
- während einer Unterbrechung des Weges (z.B. Einkauf)
- bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
- in der Regel bei Abwegen (d.h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen)

Hinweis: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz!

Fahren Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und erleiden auf dem Arbeitsweg einen Unfall, können Sie sich nicht auf den Versicherungsschutz berufen, da Sie einen solchen zumindest fahrlässig in Kauf genommen haben.
(eingestellt: 2023-02-17)