MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Unfall während Homeoffice

Informationen zu Unfällen während Homeoffice-Tätigkeit

Während der Ausübung ihres Jobs sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Das gilt unabhängig vom Arbeitsort. Heißt: Auch ein Unfall im Homeoffice ist versichert.

Nicht der Arbeitsort ist entscheidend, sondern der direkte Zusammenhang zwischen Tätigkeit beim Unfall und der beruflichen Verpflichtung des Arbeitnehmers.

Genau in diesem Zusammenhang können Sonderreglungen bei einem Unfall im Homeoffice greifen. Denn nicht alles, was sie zuhause machen, gehört zur beruflichen Aufgabe.
Passiert genau dann ein Unfall, gibt es keinen Versicherungsschutz für den Unfall im Homeoffice. Deshalb wird im Einzelfall beurteilt und entschieden, ob es sich um einen Unfall im Homeoffice handelt:

Kurz zusammengefasst:
Entscheidend für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ist immer, zu welchem Zweck – beruflich oder privat – die Tätigkeit im Moment des Unfalls ausgeübt wurde.