MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Wildunfall

Informationen zum Wildunfall auf dem Arbeitsweg

Wer auf der Landstraße den Weg zur Arbeit beginnt, weiß, Dunkelheit und Nebel können die Sicht ordentlich trüben. Bei diesen Sichtverhältnissen übersieht man unter Umständen schnell ein Reh oder Wildschwein das plötzlich vor dem Auto auftaucht und Sie weichen überrascht aus bzw. kollidieren mit dem Wild. Was nun?

Der Unfall muss bei dem Wildhüter bzw. der Polizei angezeigt werden. Darüber hinaus werden die Schäden für gewöhnlich von der Teilkaskoversicherung getragen. Der Unfallhergang wird genau analysiert und daran bemessen, ob der Schaden von der Versicherung übernommen wird.

Wollten Sie direkt zur Arbeit, kann der Autounfall auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall anerkannt werden. Die Berufsgenossenschaft übernimmt dann die Kosten für die Behebung der erlittenen Gesundheitsschäden.
(eingestellt: 2023-02-17)