Personen, denen Minderjährige anvertraut worden sind, haben ihnen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Aufsichtspflichtige Personen sind laut Gesetz (§ 1631 Abs. 1 BGB) die Personensorgeberechtigten, das bedeutet die Eltern. Doch auch in anderen Beziehungsverhältnissen gibt es Aufsichtspflichtige gegenüber Minderjährigen, beispielsweise im Kindergarten/Kindertagesstätte.
(eingestellt: 2021-02-18)