MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Inhalt der Aufsichtspflicht

Inhalt der Aufsichtspflicht

Kinder in Tageseinrichtungen sollen gemäß § 22 Abs. 1 SGB VII zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden. Es besteht keine konkrete Gesetzesregelung bezüglich einer ordnungsgemäß ausgeübten Aufsichtspflichtführung, wohl aber deren Verletzung.

Generell ist die Intensität der Aufsicht von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Alter des Kindes
- Reifezustand des Kindes
- Charakter des Kindes
- Erfahrungsstand des Kindes

Des Weiteren kommen äußere Umstände zum Tragen, wie etwa die Gefährlichkeit der Umgebung und die Gefährlichkeit der verrichteten Tätigkeiten. So bedürfen Kinder, die mitten im Stadtgebiet auf einem dem Kindergarten angehörigen Spielplatz spielen, einer stärkeren Beaufsichtigung aufgrund der umliegenden Gefahren (Straßenverkehr) als jene, die sich in ländlicher Gegend befinden. Ein Klettern am hohen Klettergerüst ist ebenfalls als gefährlicher einzustufen als ein friedliches Buddeln im Sandkasten.

Dies bedeutet, dass eine Aufsichtspflicht immer situationsbedingt geführt werden muss. Darüber hinaus ist der Aufsichtsführende zu verschiedenen Regeln verpflichtet:
- Informationspflicht
- Konkrete Führung der Aufsicht
- Eingriffspflicht

Die Informationspflicht besteht im Wesentlichen aus zwei verschiedenen Punkten: der Aufsichtsführende muss sich über konkrete Sachverhalte wie Fähigkeiten und Krankheiten des Kindes, örtliche Gegebenheiten sowie Schutzbestimmungen informieren. Des Weiteren muss er die ihm anvertrauten Kinder über diese Gefahren informieren, den korrekten Umgang mit den verwendeten Materialien (wie beispielsweise Sportgeräte) erklären sowie ihnen Verhaltensregeln erstellen und mitteilen.

Unter einer konkreten Aufsichtsführung wird verstanden, dass sich der Aufsichtspflichtige vergewissern muss, dass die von ihm erteilten Vorgaben beziehungsweise aufgestellten Regeln verstanden und befolgt werden. Darüber hinaus muss er natürlich ständig anwesend sein und gegebenenfalls Hilfestellungen geben.
(eingestellt: 2021-02-18)