MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

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Die Aufsichtspflicht wird Erzieherinnen und Erzieher vom Gesetz zugesprochen. Allerdings wird darauf verzichtet diese näher zu beschreiben, was eine große Unsicherheit bei den Mitarbeitenden hervorruft.
Eine Aufsichtspflichtverletzung wird aber erst strafrechtlich geahndet, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist. Arbeitsrechtliche Konsequenzen könnten aber schon vorher zum Tragen kommen.

Bevor es zu einer arbeitsrechtlichen oder gar strafrechtlichen Einordnung kommen kann, muss geklärt werden, wie die Fachkraft die Aufsichtspflicht übertragen bekommen hat.

Durch den Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen Eltern und dem Träger der Kindertagesstätte wird ein Teil der Aufsichtspflicht der Eltern an die Einrichtung übertragen. Per Dienstvertrag zwischen Träger und Fachkraft wird die Aufsichtspflicht an die Leitung der Einrichtung und schließlich auf die Fachkraft übertragen. Hier wird zwar nicht explizit aufgeführt welche Aufgaben zur Aufsichtspflicht gehören ergeben sich aber dann aus der Beschreibung der Dienstleistung.
(eingestellt: 2021-02-18)