MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Abrechnung einer Fort- und Weiterbildung

Die notwendigen Fahrtkosten einschließlich der Kosten für gemeinsame Unterkunft und Verpflegung wird durch den Arbeitnehmer übernommen. Bei Fort- und Weiterbildungen, die wenigstens eine Übernachtung einschließt, wird ein Eigenanteil erhoben. Dieser beträgt bei Mitarbeitenden die mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von:

bis zu 50 % beschäftigt sind                    =  8,00 Euro / Tag
bis zu 75 % beschäftigt sind                    = 12,00 Euro / Tag
alle übrigen                                             = 15,00 Euro / Tag

Ehrenamtlich Mitarbeitende sind hiervon ausgenommen. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
(eingestellt: 2021-07-06; überarbeitet: 2021-10-22)