Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im dienstlichen Interesse an Ausbildungslehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, an Rüstzeiten (z. B. Ordinandenrüstzeiten), Tagungen und sonstigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, erhalten die notwendigen Fahrkosten (grundsätzlich nur bis zur Höhe der Kosten der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels) und den Veranstaltungsbeitrag einschließlich der Kosten für gemeinsame Unterkunft und Verpflegung.
(eingestellt: 2021-07-06)