MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Anspruch auf Erstattung

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im dienstlichen Interesse an Ausbildungslehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, an Rüstzeiten (z. B. Ordinandenrüstzeiten), Tagungen und sonstigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, erhalten die notwendigen Fahrkosten (grundsätzlich nur bis zur Höhe der Kosten der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels) und den Veranstaltungsbeitrag einschließlich der Kosten für gemeinsame Unterkunft und Verpflegung.
(eingestellt: 2021-07-06)