MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Arztbesuch mit Angehörigen

Arztbesuch mit Angehörigen

Wer sein Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt begleiten möchte, muss – wie beim eigenen Arztbesuch – versuchen, den Termin in zumutbarer Weise in die eigene Freizeit zu legen. Es ist also ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer zunächst versuchen muss, den Termin in zumutbarer Weise in die eigene Freizeit zu legen. Erst, wenn dies nicht möglich ist oder eine dringende Notwendigkeit für die Begleitung des Angehörigen besteht, haben Arbeitnehmer einen Freistellungsanspruch. Der Arbeitnehmer muss die Notwendigkeit nachweisen, dass die pflegebedürftige Person auf die Begleitung angewiesen ist.
(eingestellt am: 2021-05-12)

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