MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Informationen an den Arbeitgeber

Information an den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren und die Gründe für einen Arzttermin anzugeben.

Um Streitigkeiten und Stress mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, ist es wichtig, dass ein Arztbesuch nach Möglichkeit frühzeitig angekündigt wird. Bei einer akuten Erkrankung ist dies nicht möglich und sollte so schnell es geht mitgeteilt werden. Eine telefonische oder schriftliche Mitteilung per E-Mail von zuhause aus ist unerlässlich und schützt den Arbeitnehmer vor einer drohenden Abmahnung wegen Fernbleibens des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber hingegen kann mit der Information das Personal umstrukturieren und die fehlende Arbeitskraft für den genannten Krankheitszeitraum besetzen. Das Gleiche gilt, wenn sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz befindet und er über akute Schmerzen wie Schwindelanfall oder Migräne klagt.

Wer jedoch weiß, dass in naher Zukunft ein Arzttermin ansteht, sollte den Arbeitgeber rechtzeitig um Freistellung bitten. Auch wer einen Angehörigen oder sein Kind zum Arzt begleitet, sollte seinem Chef ebenso frühzeitig Bescheid geben. Sofern der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden kann, ist die Freistellung rechtens. Das rechtzeitige Informieren sorgt für einen positive Grundstimmung beider Seiten.
(eingestellt am: 2021-05-12)

Weitere Informationen zu Arztbesuch während der Arbeitszeit