MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Wegezeiten für Arztbesuch

Wegezeiten für Arztbesuch

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung, gilt diese nicht nur für den Arztbesuch, sondern auch für den Hin- und Rückweg. Er muss aber ohne Umweg und ohne zu trödeln zur Arbeitsstelle zurückkehren. Ein Taxi nehmen muss zwar niemand. Geht der Arbeitnehmer aber zu Fuß, statt den Bus zu nehmen („weil das Wetter so schön war“), und braucht deshalb zwei Stunden länger für den Rückweg zum Büro, muss der Arbeitgeber das nicht hinnehmen. Ein Richtwert sind die durchschnittlichen Wegezeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
(eingestellt am: 2021-05-12)

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