MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Planbarer Arztbesuch

Planbarer Arztbesuch

Nun gibt es ja auch Arzttermine, die man lange Zeit im Voraus planen kann – wie etwa eine Routineuntersuchung, einen Allergietest oder eine kosmetische Operation. Hier gibt es zwei Varianten. Manche Untersuchungen sind nur zu bestimmten Zeiten möglich – Blutabnahmen zum Beispiel finden immer morgens statt, bei leerem Magen. Andere Untersuchungen aber sind nicht an eine bestimmte Tageszeit gebunden.
Wenn eine Untersuchung oder Behandlung nur zu einer bestimmten Tageszeit durchgeführt werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und der Arbeitgeber muss den Arztbesuch erlauben.
Wenn aber der Zeitpunkt eines planbaren Termins aus medizinischer Sicht egal ist, hat der Arbeitnehmer die Untersuchung auf seine freie Zeit zu legen und muss wenn nötig auch eine längere Wartezeit auf den Termin in Kauf nehmen.
(eingestellt am: 2021-05-12)

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