MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Ablehnung Antrag

Kann ein Antrag auf Brückenteilzeit abgelehnt werden?

Grundsätzlich müssen Anträge auf Brückenteilzeit zugestimmt werden.
Ihr Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Brückenteilzeit abzulehnen. Voraussetzung für eine Ablehnung ist, dass Ihrem Antrag betriebliche Gründe entgegenstehen.
Der Arbeitgeber kann also in folgenden Fällen Ihren Antrag ablehnen:

  • Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation
  • Eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes
  • Eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb
  • Es entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten für das Unternehmen, wenn Sie in Brückenteilzeit gehen
  • Wenn verhältnismäßig hohe Kosten durch die Brückenteilzeit entstehen
  • Der Antrag zu spät abgegeben wurde oder unvollständig ist.

Diese Ablehnungsgründe können sich auf den Umfang der Arbeitszeitverringerung, auf die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit aber auch auf die Dauer der Brückenteilzeit beziehen.

Hinweis: Was tun bei Ablehnung des Antrages?

Wird Ihr Antrag auf Brückenteilzeit abgelehnt, können Sie diese Ablehnung von dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das Gericht prüft in diesem Fall, ob Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag tatsächlich ablehnen durfte, mithin, ob wirklich betriebliche Gründe für eine Ablehnung vorlagen. Ist dies nicht der Fall, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Brückenteilzeit bewilligen.

(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-09-05)