MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Unterschied zur Teilzeit

Worin liegt der Unterschied zur Teilzeit?

Bisher wurde in § 8 TzBfG lediglich der Anspruch auf dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit geregelt.

Mit Einführung des § 9a TzBfG haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Arbeitszeit lediglich für eine begrenzte Dauer zu reduzieren.

Bei einer dauerhaften Verringerung der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber nur verpflichtet Ihren Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit stattzugeben, wenn ein freier Arbeitsplatz bei gleicher Eignung zur Verfügung steht. Sie haben somit während der Teilzeit keinen Anspruch darauf, zu Ihrer bisherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass Sie nach Ablauf der Brückenteilzeit automatisch wieder in die Vollzeitarbeit zurückkehren.

(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-08-25)