MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Anspruch auf Brückenteilzeit

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Brückenteilzeit?

Aus § 9a TzBfG ergibt sich der gesetzliche Anspruch auf Brückenteilzeit. Wenn Sie als Arbeitnehmer die dort genannten Voraussetzungen, und keine betrieblichen Ablehnungsgründe dagegensprechen, steht Ihnen ein Anspruch auf Brückenteilzeit zu.

Hinweis: Änderung des Arbeitsvertrages
Neben dem Antrag und dem Einverständnis bedarf es keiner weiteren Regelungen im Arbeitsvertrag. Der bestehende Arbeitsvertrag ändert sich nicht. Jedoch sollten Sie Punkte wie die genaue Arbeitszeitreduzierung und Dauer der Brückenteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber dokumentieren, um so einen Nachweis über die Vereinbarung zu haben.

(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-08-26)