Wenn Sie Ihren Antrag auf Brückenteilzeit form- und fristgerecht eingereicht haben, dann muss Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag prüfen und spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit schriftlich über Ihren Antrag entscheiden. Für die Antwort ist ebenfalls, wie bei Ihrem Antrag, die Textform vorgeschrieben. Eine E-Mail reicht dafür aus, um Ihnen die Entscheidung mitzuteilen.
Verpasst Ihr Arbeitgeber diese Frist, so gilt seine Zustimmung zur Brückenteilzeit kraft Gesetzes als erteilt. Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kann Ihr Arbeitgeber dann nicht mehr vorbringen.
Außerdem hat der Arbeitgeber eine sogenannte Erörterungspflicht: Er muss den Antrag mit Ihnen besprechen. Wenn er den Antrag ablehnt, muss er die Gründe dafür ausführlich erklären.
Wenn der Arbeitgeber Brückenteilzeit aus unberechtigten Gründen ablehnt, steht es Ihnen frei, Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-09-05)