Die Rechte und Pflichten der verschiedenen Arbeitsverhältnisse bestehen selbstständig nebeneinander. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit muss von Ihrem Arbeitgeber nicht genehmigt werden. Sie sind als Arbeitnehmer jedoch verpflichtet, die Aufnahme einer Nebentätigkeit anzuzeigen.
Bei der Aufnahme der Nebentätigkeit müssen Sie nur beachten, dass Sie Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis keine Konkurrenz im Sinne des § 60 HGB (Wettbewerbsverbot) machen.
(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-09-06)