MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Die Voraussetzungen, für die Brückenteilzeit vorliegen müssen, ergeben sich ebenfalls aus § 9a TzBfG.

So sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
  • Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende)
  • Der Zeitraum der vorübergehenden Teilzeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens 5 Jahre.

(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-08-26)