MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Erneute Antragstellung

Wann kann ein erneuter Antrag auf Brückenteilzeit gestellt werden?

Wenn Sie aus der Brückenteilzeit zurückkehren, können Sie frühestens ein Jahr nach der Rückkehr erneut einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen. Lehnt Ihr Arbeitgeber diesen Antrag ab, dann haben Sie erst nach zwei Jahren wieder die Möglichkeit, einen erneuten Antrag auf Brückenteilzeit einzureichen.

Ist Ihr Antrag auf Brückenteilzeit jedoch wegen der Zumutbarkeitsregelung abgelehnt, können Sie nach Ablauf von einem Jahr erneut einen Antrag stellen.

(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-09-06)