Während der Brückenteilzeit haben Sie einen Anspruch auf den gleichen Stundenlohn, da Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden dürfen.
Aufgrund der reduzierten Arbeitszeit verringert sich jedoch auch Ihr monatliches Einkommen. Das reduzierte Einkommen hat zudem Auswirkungen auf Ihre Rentenhöhe. Der Rentenanspruch während der Brückenteilzeit fällt daher ebenfalls geringer aus.
(eingestellt: 2021-02-21; überarbeitet: 2022-09-06)