MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Urlaub bei Brückenteilzeit

Wie wirkt sich die Brückenteilzeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Wenn Sie als Arbeitnehmer in die Brückenteilzeit wechseln, dann haben Sie für diesen Zeitraum einen Urlaubsanspruch entsprechend der verminderten Arbeitszeit. Haben Sie vor dem Wechsel in die Brückenteilzeit noch nicht Ihren jahresanteiligen Urlaub genommen, so muss Ihnen der Arbeitgeber die überhängenden Urlaubstage nach dem alten Arbeitszeitmodell gewähren.

Beispiel: Berechnung des Jahresurlaubs
Sie haben eine Vollzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und eine 5-Tage-Woche. Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit zum 01. Juli auf eine 3-Tage-Woche und arbeiten nur noch 24 Stunden/Woche.

Während der Vollzeitbeschäftigung hatten Sie einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Von diesem Jahresurlaub haben Sie bis zum Zeitpunkt der Brückenteilzeit bereits 5 Tage genommen.

Da auf die Vollzeitbeschäftigungsphase eigentlich die Hälfte des Jahresurlaubs fällt, haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen noch 10 Urlaubstage aus der Vollzeitbeschäftigung bewilligt werden. Die restlichen 15 Tage müssen nun anhand der 3-Tage-Beschäftigung neu berechnet werden (15 Tage x 3 Tage die Woche: 5 Tage die Woche = 9 Urlaubstage).

(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-09-06)