MAV Plakatleinwand Aufn  17 03 2016

Aufnahme: A. Ziesmann

Überstunden bei Brückenteilzeit

Kann ich während der Brückenteilzeit Überstunden machen?

Sollten Sie sich für eine Brückenteilzeitbeschäftigung entschieden haben, dann kann der Arbeitgeber keine Überstunden von Ihnen verlangen, da dies im Widerspruch zum Konzept der Brückenteilzeit steht.

Eine Ausnahme stellt natürlich eine Ausnahmesituation dar, in welcher Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit hat, Überstunden einseitig anzuordnen.

Eine weitere Möglichkeit Überstunden anzuordnen ist eine Klausel im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Ihr Arbeitgeber muss jedoch auch in diesem Fall die Überstunden anordnen bzw. genehmigen, wenn Sie sich selbst dazu entscheiden, Überstunden zu machen.

Hinweis: Vergütung der Überstunden
Sie dürfen als Teilzeitkraft auch bei den Überstunden keine Benachteiligung erfahren. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Überstunden ausbezahlen oder mit Freizeit wieder ausgleichen. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden, dass Sie einen Anspruch auf Überstundenzuschläge ab der ersten Überstunde haben.

(eingestellt: 2021-02-22; überarbeitet: 2022-09-06)